Herrn Detlef Braun wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach eigener Mitteilung das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Außerdem wurde die Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Herr Braun hatte mit zahlreichen Personen Verträge mit dem Versprechen abgeschlossen, das angenommene Kapital nach einer Frist nach 6 Monaten nebst Zinsen zurückzuzahlen. Damit hat Herr Braun nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Anleger, die aufgrund der Abwicklungsanordnung Ihr eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten, sollten nach Meinung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich prüfen lassen, welche Rechte Ihnen zustehen.
Stand: 12.05.2011
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.