Anleger konnten sich als Kommanditist an der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG beteiligen. Mit dem von den Anlegern zur Verfügung gestellten Kapital sollten in Dubai Wohnungen im „Concord Tower“ erworben werden. Den Investoren wurde dabei eine Bruttorendite von mindestens 9,17% pro Jahr prognostiziert.
Nachdem im Juli 2013 ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG gestellt worden war, ist dieser nun mangels Masse zurückgewiesen worden.
Bereits im Jahre 2008 waren die Anleger darüber informiert wurden, dass der Bauträger überraschend mitgeteilt habe, dass eine Fertigstellung und Übergabe des Projektes wegen fehlender Infrastruktur nicht bis zum Jahresende erfolgen könne und es daher für 2008 zu keiner Ausschüttung kommen könne.
Bei der Anlage in der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds, also um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken. Nach der Rechtsprechung müssen Anleger über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden. Sofern die Aufklärung fehlerhaft war, besteht die Möglichkeit, dass gegen die Initiatoren, Berater oder Vermittler Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Auch lassen sich unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche begründen und durchsetzen.
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Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.