Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner prüft momentan Schadensersatzansprüche gegen die Firma Euroventa AG Ltd., sonstige Beteiligte und Vermittler.
Die Gesellschaft, die im britischen Bournemouth als Limited eingetragen ist, ist letztlich ein angelsächsisches Pendant zu einer deutschen GmbH. Trotz des Kürzels AG kann sie nicht als Aktiengesellschaft bezeichnet werden.
Die Firma Euroventa AG Ltd. wendet sich seit Herbst 2006 an deutsche Kapitalanleger und verspricht diesen „höchste Sicherheit“ und „höchste Rendite“. Man könne angeblich auf mehrjährige Erfahrung im „Bank-to-bank-business“ zurückblicken und ermögliche den Anlegern, in 16 Monaten eine Rendite von 350% zu erwirtschaften. Hierbei sei die Einlage zu 100% abgesichert.
Die vorbezeichneten Renditen sind in jedem Fall nicht mit Sicherheit zu erzielen. Das vertriebene Anlagemodell ist wirtschaftlich nicht plausibel und es ist auch davon auszugehen, dass Anleger, die ihr Kapital der Euroventa AG Ltd. anvertraut haben, nicht auf Risiken hingewiesen wurden. Es steht zu befürchten, dass Euroventa Anleger durch ein „Schneeballsystem“ geschädigt wurden.
Anleger sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler der Anlage und die weiteren Verantwortlichen zustehen.
Stand: 06.06.2008
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.