Anleger konnten sich an der FHM Sachwertportfolio 1 GmbH & Co. KG, München, als Kommanditisten ab einer Mindestbeteiligungssumme von € 5.000,00 zzgl. Agio beteiligen.
Komplementärin der FHM Sachwertportfolio 1 GmbH & Co. KG ist die FHM Fondshaus München Verwaltungs GmbH.
Der Fonds wurde von der FHM Fondshaus München emittiert.
Investiert wurde das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital
- in den Erwerb und die Verwaltung von Bestandsimmobilien;
- in den Erwerb und die Verwaltung von Anlagen im Bereich erneuerbare Energien
- in die Beteiligung und / oder die Begebung von Finanzierungen an Gesellschaften, die im Bereich des Immobiliengeschäfts oder erneuerbaren Energien tätig sind
- sowie im Lombardgeschäft.
- Bei dieser Anlage handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung.
Eine derartige Anlage weist höhere Risiken, insbesondere auch das Risiko höherer Verluste auf.
Wenn einem Anleger eine Anlage in dem FHM Sachwertportfolio 1 von einem Berater empfohlen worden ist und dieser seinen Kunden nicht über Risiken, die mit einer derartigen Anlage verbunden, aufgeklärt hat, kann eine Haftung dieses Anlageberaters auf Schadensersatz in Betracht kommen.
Anleger, die sich der Risiken einer derartigen Anlage nicht bewusst waren und rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Stand: 23.11.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.