BaFin stellt Entschädigungsfall fest.
Bezüglich der Finanzberatung Günther Hallmeier e. K., Emmering, wurde nun von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Entschädigungsfall festgestellt, da das Institut nicht mehr fähig war, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Nach den Feststellungen der BaFin besteht auch keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung.
Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, dass eine Entschädigung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen stattfinden kann.
Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach dem Wert der Forderung aus Wertpapiergeschäften und ist begrenzt auf 90% der Forderung und beträgt höchstens € 20.000,00.
Bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Kunden.
Im Übrigen wurde seitens der BaFin auch ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Finanzberatung Günther Hallmeier e. K. gestellt.
Da über die Entschädigung nur Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften abgedeckt sind und auch kein vollständiger Ersatz geleistet wird, unterstützen wir betroffene Kunden auch bei der Geltendmachung von Rechten im Insolvenzverfahren.
Stand: 23.11.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.