Der FinoPlan GmbH, Offenburg, wurde aufgegeben, das betriebene Einlagengeschäft und die angenommenen Gelder zurück zu zahlen bzw. abzuwickeln, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilt.
Von der FinoPlan GmbH wurden mit Anlegern Darlehensverträge abgeschlossen und es wurde besprochen, das angenommene Geld zu verzinsen und nach mehreren Jahren zurück zu zahlen. Damit hat die FinoPlan GmbH nach Meinung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Wenn Anleger ihr Geld nicht von der FinoPlan GmbH zurückerhalten, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, einen entsprechenden Rückzahlungsanspruch durchzusetzen.
Stand: 07.03.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.