Gegenüber der FXdirekt Bank AG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium erlassen, da die Bank eine Insolvenz wegen Überschuldung angezeigt habe.
Gemäß dem Moratorium hat die Bank den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen und sie darf keine weiteren Zahlungen mehr entgegen nehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden bestimmt sind.
Im Übrigen hat die BaFin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen.
Nach Mitteilung der BaFin sei es der Bank nicht gelungen, den Rückgang der Handelsaktivitäten seiner Kunden und dem veränderten Marktumfeld zu begegnen, so dass nach einem Abzug der laufenden Periodenverluste nicht mehr das erforderliche Anfangskapital vorhanden gewesen sei, so dass die Bank daher aufgrund einer negativen Fortführungsprognose zahlungsunfähig sei.
Die FXdirekt Bank ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).
Bevor Kunden der FXdirekt Bank einen Entschädigungsanspruch geltend machen können, muss die BaFin zunächst einen Entschädigungsfall feststellen.
Dann müssen Kunden Ansprüche gegenüber der EdW anmelden. Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Kunden bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Entschädigungsverfahren.
Stand: 28.12.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.