Der Garantie-Wert GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach deren Mitteilung das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die BaFin hat die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.
Von der Garantie-Wert GmbH wurde Kunden der „Ankauf“ von Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen offeriert und die Gesellschaft ließ sich diese abtreten. Dabei wurde der „Kaufpreis“ zunächst nicht ausgezahlt, sondern der Anleger konnte wählen, ob er diesen in einem Zeitraum von bis zu 32 Jahren in monatlichen Raten oder nach Ablauf von bis zu 14 Jahren in einer Summe zurückbezhalt erhält. Versprochen wurde eine Rendite von 100%. Nach Auffassung der BaFin hat die Garantie-Wert GmbH damit das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierüber über eine Erlaubnis zu verfügen. Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig.
Anleger, die keine Rückzahlung erhalten, sollten anwaltlich prüfen lassen, welche Rechte ihnen zustehen, dass eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: ARD Ratgeber Geld vom 26.02.2011.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.