Von der German Pellets GmbH, Wismar, wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.
Betroffen von der Insolvenz sind zum Einen Gläubiger von Anleihen der German Pellets GmbH.
Es wurden mehrere Anleihen emittiert, nämlich
- eine Anleihe 2011/16, ISIN: DE 000A1H3J67, mit einer Laufzeit von 5 Jahren bis 31.03.2016 zu einem Zinssatz von 7,25% p. a.
- eine Anleihe 2013/18, ISIN: DE 000A1TNAP7, mit einer Laufzeit von 5 Jahren bis 09.07.2018 zu einem Zinssatz von 7,5% p. a.
- eine Anleihe 2014/19, ISIN: DE 000A13R54N7, mit einer Laufzeit von 5 Jahren bis 27.11.2019 zu einem Zinssatz von 7,25% p. a.
Die Gläubigerversammlung, die am 10.02.2016 zur Anleihe 2011/16 geplant war, ist abgesagt worden.
Von der Insolvenz sind aber auch Anleger betroffen, die Genussrechte erworben haben. Von der German Pellets GmbH wurde Anlegern der Kauf von Genussscheinen zu Mindeststückzahlen von € 1.000,00 mit einer unbegrenzten Laufzeit angeboten.
Versprochen wurde ein Zinssatz von 8% p. a. für die Zeit vom 10.11.2015 bis 09.11.2021.
Ab dem 10.11.2021 sollte sich der Zins dann auf den 6-Jahres-Swapsatz zzgl. eines Aufschlages belaufen.
Die German Pellets GmbH ist nach eigenen Aussagen eine der weltweit führenden Holzpelletproduzenten und Holzpellethändler.
Angestrebt wird ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Darüber wird nun das Insolvenzgericht zu entscheiden haben.
Die Anleihe 2011/16 ist am 31.03.2016 zur Rückzahlung fällig. In der Gläubigerversammlung, die abgesagt worden ist, sollten Gläubiger einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe unter Senkung des Zinssatzes zustimmen.
Die Anleihen sind vom Börsenhandel ausgesetzt worden.
Die Kurse der Anleihen waren seit ca. Mitte Januar massiv gefallen
Nach einer Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 11a VermAnlG hat die German Pellets GmbH, Wismar, das öffentliche Angebot für die Genussrechte 2015/2016 beendet.
In der Veröffentlichung wird ausgeführt, dass, sofern die Gläubiger der Anleihe 2011/16 der geplanten Verlängerung nicht zustimmen sollten, dies ein Umstand sei, der geeignet sei, die Rückzahlungsfähigkeit der Emittentin gegenüber den Inhabern der Genussrechte 2015/2016 erheblich zu beeinträchtigen.
Zu der Gläubigerversammlung ist es nun aber gar nicht mehr gekommen.
Gemäß der Veröffentlichung sei das öffentliche Angebot für die Genussrechte 2015/2016 aufgrund der geschilderten Sachlage und aktuellen Marktsituation vorzeitig beendet worden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Anleihen oder Genussrechte der German Pellets GmbH erworben haben, im Insolvenzverfahren.
Stand: 11.02.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.