Die BaFin hat nach einer eigenen Mitteilung der Global Financial Invest AG das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.
Von der Global Financial Invest AG wurde der Ankauf von Lebensversicherungen und anderen Vermögensanlagen offeriert.
Dabei hat der Anleger mit einem Treuhänder einen Vertrag geschlossen, der die Vermögensanlage beendete und die daraus resultierenden Erlöse an die Global Financial Invest AG weiterleitete.
Anlegern wurde dann von der Global Financial Invest AG die Auszahlung des weitergeleiteten Erlöses nach sechs Jahren versprochen. Als andere Möglichkeit konnte der Anleger auch eine Auszahlungsvariante wählen, bei der eine Auszahlung des „Kaufpreises“ in monatlichen Zahlungen über zehn Jahre sowie auch eine sofortige Teilauszahlung vorgesehen war.
Damit hat die Global Financial Invest AG nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, über dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.
Soweit von der BaFin auch eine Abwicklung angeordnet worden ist, hat die Global Financial Invest AG die resultierende Verpflichtung nicht durch sog. „Rückabwicklungsverträge“ und „Vermögensanlageverträge“ erfüllt.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Die Verfügung der BaFin vom 22.08.2012 ist zwischenzeitlich bestandskräftig.
Anleger, die keine Rückzahlung erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, Erlöse aus den realisierten Versicherungen bzw. Anlagen wieder zu realisieren.
Stand: 27.07.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.