Der Heercapital Deutschland GmbH wurde das unerlaubte Betreiben der Anlagevermittlung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Die Heercapital Deutschland GmbH vermittelte Anlegern Verträge über Aktien mit einer Heercapital AG, Zug, Schweiz, und zwar insbesondere Aktien einer Lobeck Medical Ltd. Switzerland und einer uniCRIS AG, Schweiz. Teilweise handelte es sich auch um Aktien einer Firma REVOX Entertainment Inc. Zwischen der Heercapital in Deutschland und der Schweiz bestanden auch personelle Verpflichtungen.
Die Heercapital Deutschland GmbH betrieb mit der Vermittlung dieser Aktien nach Ansicht der BaFin die Anlagevermittlung, ohne hierfür eine Erlaubnis zu haben. Nach Untersagung der Geschäfte darf die Heercapital Deutschland GmbH keine Anlagevermittlung mehr erbringen.
Stand: 12.02.2008

Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.