Über das Vermögen der HLO Consulting Group GmbH wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen in dem Insolvenzverfahren anzumelden. Für Gläubiger können Forderungen auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen begründet sein.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte, die Versicherungen oder Bausparverträge an die HLO Consulting Group GmbH verkauft oder dieser Kapital zur Verfügung gestellt haben, bei der Geltendmachung von Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren bzw. betreut die Interessen von Anlegern in dem Insolvenzverfahren.
Der HLO Consulting Group GmbH wurde nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Die BaFin hat außerdem die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.
Im Übrigen ist auch bei der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der HLO Consulting Group GmbH ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug und des Vorwurfs des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften anhängig.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat nun auch erste Klagen für betroffene Anleger zur Durchesetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche der HLO Consulting Group GmbH eingereicht.
Anlegern wurde von der HLO Consulting Group GmbH der „Ankauf“ von ihren Lebensversicherungen und anderen Vermögensanlagen offeriert. Dabei konnte der Anleger zwischen verschiedenen Rückzahlungsvarianten wählen. Zum Einen wurde eine Rückzahlung des „Kaufpreises“ in 7 Jahren mit einer Rendite von bis zu 100% versprochen. Alternativ wurde auch eine Auszahlung in 120 Monatsraten angeboten.
Später wurde Versicherungsnehmern von der HLO Consulting Group GmbH auch noch der Verkauf von Lebensversicherungen an einem auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen tätigen Investor vermittelt.
Die daraus resultierenden Erlöse nahm die HLO Consulting Group GmbH auf Basis von sog. Investitionsverträgen an und versprach Anlegern eine zukünftige Rückzahlung. Auch dabei konnte alternativ zwischen einer Auszahlung nach 7 Jahren oder eine Rückzahlung in gleich bleibenden Monatsraten gewählt werden.
Bei diesen Anlagen handelt es sich nach Ansicht der BaFin um die Annahme rückzahlbarer Gelder im Sinne des Einlagengeschäfts.
Allerdings verfügte die HLO Consulting Group GmbH nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin für das Betreiben des Geschäfts, so dass die Tätigkeit unerlaubt betrieben wurde.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr Geld nicht zurückerhalten, sollten von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, welche Ansprüche durchgesetzt werden können, um das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.
Stand: 07.08.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.