Ein Anleger wurde von einem Telefonverkäufer, der sich als Mitarbeiter der Firma Ifas, Berlin, vorstellte, zum Kauf von vorbörslichen Aktien einer dänischen Ölförderfirma veranlasst, so ein Bericht in Finanztest 3/2014.
Laut Finanztest wurde dem Anleger versprochen, dass er die Aktien für nur € 14,75 erwerben könne und Mai 2013 eine Börseneinführung erfolgte und die Aktien dann mit € 25,00 gehandelt würden.
Nach Bericht in Finanztest ist die Firma nicht mehr erreichbar und gegen die Verantwortlichen sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig.
Sollte sich im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen der Vorwurf des Betruges bestätigen, kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, auch gegen die dafür verantwortlichen Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen, um das für Aktiengeschäfte angeblich zur Verfügung gestellte Kapital wieder zurück zu erhalten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von geschädigten Anlegern bei unseriösen Anlagemodellen verfügt, berät und unterstützt betroffene Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Stand: 21.02.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.