Herrn Klaus-Jürgen Weimann, München, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer Mitteilung der Behörde mit einer Verfügung aufgegeben, das unerlaubt betriebene Investment- und Einlagengeschäft abzuwickeln.
Von Herrn Klaus-Jürgen Weimann wurde Anlegern der Abschluss von Vereinbarungen angeboten, bei denen er die Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals versprochen hat.
Damit hat Herr Weimann das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Außerdem wurde von Herrn Weimann mit Anlegern auch Vereinbarungen getroffen, die kein Versprechen einer unbedingten Rückzahlung vorsahen, gemäß denen aber das Geld in Aktien investiert werden sollte, um Renditen zu erwirtschaften.
Für diese Tätigkeit hat Herr Weimann auch aber nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin oder einer Registrierung nach dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) verfügt.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig.
Möglichkeiten für Anleger, die Herrn Klaus-Jürgen Weimann Kapital zur Verfügung gestellt haben
Anleger, die Herrn Weimann Kapital gegen das Versprechen einer Rückzahlung zur Verfügung gestellt haben oder die ihre Gelder mit dem Ziel überlassen haben, dass eine Investition in Aktien erfolgt und Renditen erwirtschaftet werden und das eingezahlte Kapital nicht zurückerhalten, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten bestehen, dass eingezahlte Geld wieder zurückzuerhalten.
Für betroffene Anleger kann auch die Möglichkeit bestehen, dass sich ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchsetzen lässt, um das eingesetzte Kapital wieder zu realisieren.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann derjenige, der ohne Erlaubnis der BaFin Geschäfte tätigt, auf Schadensersatz gem. § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.
Stand: 14.01.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.