Die KTG Agrar SE hat bisher die auf die Anleihe zur WKN A1H3VN bzw. ISIN DE000A1H3VN9 versprochene Zinszahlung nicht bezahlt.
Die am 30.06.2016 anberaumte Hauptversammlung wurde auf Ende August verschoben.
Die Zinsen sollten eigentlich bis zu dem Termin der Hauptversammlung, der im Juni anberaumt war, bezahlt werden.
Die Zinsen auf die Anleihe waren am 06. Juni fällig.
Anleger sollten daher einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob sich für sie aufgrund der verspäteten Zinszahlung Kündigungsmöglichkeiten ergeben.
Von der KTG Agrar SE wurde auch noch eine weitere Anleihe zur ISIN DE000A11QGQ1 im Jahre 2014 emittiert. Diese Anleihe hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Zinsen sind erst in ein paar Monaten fällig.
Die Kernkompetenz der KTG Agrar SE, Hamburg, liegt nach eigenen Angaben im ökologischen und kommerziellen Anbau von Marktfrüchten und in deren Vermarktung.
Es werden 46.000 Hektar Ackerland in Deutschland und Litauen bewirtschaftet.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleihegläubiger.
Stand: 05.07.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.