Nach Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der LAM AG ist nach Anklageerhebung (nach Presseberichten Kölner Stadt-Anzeiger, ksta.de vom 27.10.2009) ein Strafverfahren vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs auf Betrug anhängig. Die Ermittlungsbehörden werfen den Verantwortlichen vor, dass sie zahlreiche Aktionäre betrügerisch geschädigt haben sollen. Bei einer Verurteilung verbessern sich die Chancen von Anlegern auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unerlauber Handlung gegen die Verantwortlichen.
Im Rahmen einer außerbörslichen Emission wurden Anlegern Vorzugsaktien der LAM Immobilien und Beteiligungs AG offeriert. Das von den Anlegern eingezahlte Kapital sollte in Zukunftsbranchen, wie Logistik oder Windkraft etc., und den Handel mit Immobilien investiert werden. Geworben wurde auch mit grundwertgesicherten Aktien und einem Börsengang, der bis heute nicht erfolgt ist.
Auf Grundlage der strafrechtlichen Vorwürfe können sich auch für Anleger Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals ergeben. Betroffene Anleger sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob und gegen wen sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.