Anleger, die in Zertifikate von Lehman Brothers investiert haben, droht nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank ein Totalverlust. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat nun auch einige Klagen gegen Banken zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung eingereicht und dabei auch bereits gute Ergebnisse für Mandanten erzielen können. Auch in letzter Zeit konnten erneut einige Verfahren gegen Banken, insbesondere gegen Commzerbank, ehemals Dresdner Bank, gegen die Targobank, ehemals Citibank, sowie gegen Sparkassen mit positiven Ergebnissen, insbesondere auch über Vergleiche, beendet werden.
Auch in anderen Fällen haben Gerichte bereits positive Urteile zu Gunsten von Anlegern erlassen und Banken zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. So hat etwa im Januar 2010 das Landgericht Heidelberg eine Bank, die Ihren Kunden den Erwerb von Lehman-Zertifikaten empfohlen hatte, wegen fehlerhafter Anlageberatung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Selbst dies sollte Anleger ermutigen, prüfen zu lassen, ob Sie mit Erfolg ein Schadensersatzanspruch gegen ihre Bank durchsetzen können.
Da sowohl Zertifikate als auch Cobold- und Colibri-Anleihen komplexere Hintergründe und höhere Risiken als normale Anleihen eines Unternehmens aufweisen, sind Anleger auch darüber aufzuklären. Bei mangelnder oder fehlerhafter Aufklärung kann ein Anleger dann gegen den Berater bzw. die Bank, die ihm den Kauf von Zertifikaten oder von Cobolt- bzw. Colibri-Anleihen empfohlen hat, auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Häufig werden Banken, Vermögensverwaltern oder sonstigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen beim Kauf oder der Zeichnung von Zertifikaten Provisionsrückvergütungen vom Emittenten gewährt. Sind diese Zahlungen verdeckt, also ohne, dass der Kunde darüber informiert wird, kann einem Anleger auch ein Schadensersatzanspruch zustehen. In einem Urteil aus dem Jahre 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Bank, die den Kauf von Fondsanteilen empfiehlt, ihren Kunden darüber aufklären muss, dass und in welcher Höhe sie versteckte Rückvergütungen von der Fondsgesellschaft erhält.
Außerdem darf eine Bank oder ein sonstiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen ab dem Jahre 2008 nach § 31 d WpHG n. F. Zuwendungen, also insbesondere auch Provisionsrückvergütungen, nur dann annehmen, wenn dies dem Kunden umfassend offengelegt wurde.
Die BaFin hatte zwar nuam 28.10.2008 den Entschädigungsfall für die deutsche Lehman Brothers Bankhaus AG festgestellt. Damit ist nun der Weg für eine Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds eröffnet. Profitieren werden davon wohl allerdings nur institutionelle Anleger, die Kontokorrent-, Spar- oder Termineinlagen bei der Lehman Brothers Bankhaus AG unterhalten haben. Anleger, die Zertifikate oder Anleihen erworben haben, haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds.
Auch wenn sich wirtschaftlich hinter Zertifikaten oft komplexe Options- bzw. Termingeschäfte verbergen, handelt es sich rechtlich um Inhaberschuldverschreibungen. Daher trifft Anleger das Risiko, dass der Emittent im Insolvenzfall, wie bei Lehman Brothers, die aus den Zertifikaten resultierenden Ansprüche nicht mehr erfüllen kann.
Das Insolvenzgericht in den USA hat Lehmann Brothers zwischenzeitlich gestattet, seine Verpflichtungen aus Derivatgeschäften an Dritte zu übertragen. Falls sich ein Abnehmer findet, werden die betroffenen Anleger schriftlich informiert und können innerhalb einer Frist von 10 oder 20 Tagen widersprechen. Sofern kein Widerspruch erfolgt, müssten die Anleger dann Ansprüche aus den betroffenen Zertifikaten bei dem Übernehmer der Verpflichtungen geltend machen.
Im Übrigen hängt auch bei einigen von der DZ-Bank und der Commerzbank unter dem Namen Cobold und Colibri emittierten Anleihen die Rückzahlung des Kapitals und auch der Zinsen auch von der Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers ab. Die Anleihen boten eine attraktive Verzinsung und der Anleger erhält neben den Zinsen am Ende der Laufzeit den Nominalbetrag zurück, wenn ein Kreditereignis eintritt. Im Falle eines Kreditereignisses erhält der Anleger dann aber nicht mehr den Nominalbetrag zurück, sondern der Emittent, also z. B. die BZ-Bank oder die Commerzbank, zahlen nur noch einen Barausgleich oder es erfolgt eine physische Lieferung von Anleihen des notleidenden Unternehmens.
Nach einem Bericht von FTD.de vom 20.09.2008 muss die DZ-Bank Kunden, die die Cobold-Anleihe erworben haben, binnen 60 Tagen eine Andienungsmitteilung schicken, mit der die Kunden dann erfahren, ob sie einen Andienungsersatzbetrag oder Anleihen von Lehman bekommen. Nach dem Artikel auf FTD.de wird die Commerzbank grundsätzlich einen Barausgleich offerieren und habe nach der Veröffentlichung der Pflichtmitteilung 40 Tage zur Prüfung Zeit, ob ein Kreditereignis bei Lehman Brothers eingetreten sei. Danach würde der Wert der Anleihe berechnet.
Nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 15.10.2008 sind von der Insolvenz der Lehman Brothers auch Anleger, die Kapital in geschlossene Fonds investiert haben, betroffen. Denn bei einigen Medienfonds und Flugzeugfonds habe Lehmann Brothers bzw. deren deutsche Tochter als Garantiegeberin für Ausschüttungen bzw. Schlusszahlungen fungiert. Aufgrund der Insolvenz könne somit ein Ausfall der Garantien und daher auch Verluste drohen.
Wie weitreichend die Folgen der Insolvenz sind, zeigt auch ein Bericht bei handelsbank.com im Oktober 2008. Danach beruhte auch der Zusammenbruch des Geldmarktfonds Reserve Primary Fund vor allem auf Investitionen in Schuldpapieren der zusammengebrochenen Investmentbank Lehman Brothers. Selbst bei bisher als sicher bewerteten Anlagen wie Geldmarktfonds sind also seit der Pleite von Lehman Brothers Verluste nicht mehr auszuschließen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.