Über das Vermögen des LHI Immobilienfonds GmbH & Co. TechnologiePark Köln Beteiligungs-KG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Betroffen ist auch die Objektgesellschaft, nämlich die Narat GmbH & Co. KG,  die in sieben Objekte in Köln investiert hat, da auch über deren Vermögen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Obwohl das Emissionshaus LHI Immobilienfonds GmbH & Co. TechnologiePark Köln Beteiligungs-KG auch noch einige andere Fonds aufgelegt hat, die auch erfolgreich sind, zeigt dieser Fall, dass eine Kapitalanlage in geschlossenen Immobilienfonds mit dem Risiko von hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust verbunden sind.

Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Immobilienfonds war offenbar die Finanzierung in Schweizer Franken, wie Medien, z. B. kapital-markt intern vom 27.05.2015, berichten.

Neben diesen Schwierigkeiten im Bereich der Finanzierung hat aber auch der Mehrheitsgesellschafter, nämlich der SHB Altersvorsorgefonds, offenbar einer Finanzierungslösung bzw. entsprechenden Auflagen oder auch Objektverkäufen, so nach dem Bericht in kapital-markt intern nicht zugestimmt.

Von der Insolvenz des Immobilienfonds sind somit nicht nur Anleger dieses Fonds betroffen, sondern auch die Investoren des SHB Altersvorsorgefonds.

Möglichkeiten für Anleger des LHI Immobilienfonds GmbH & Co. TechnologiePark Köln Beteiligungs-KG

Anlegern, denen eine Beteiligung an dem LHI Immobiliefonds GmbH & Co. TechnologiePark Köln Beteiligungs- KG von ihrer Banken oder von einem Berater empfohlen wordeni st, müssen nach der Rechtsprechung über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.

Außerdem müssen auch Kreditinstitute oder Anlageberater die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers erfragen und auch entsprechend beachten.

Wenn Anleger eine Anlage in einem derartigen Immobilienfonds als sichere Anlage empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler darstellen.

Sofern Anleger auch nicht über die Hintergründe und vor allem die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, kann eine Bank oder ein Anlageberater bzw. ein Vermittler auch, die zu einem Abschluss in der Anlage in dem LHI Immobilienfonds geraten haben, auf Schadensersatz haften.

Anleger, die der Ansicht sind, fehlerhaft beraten bzw. aufgeklärt worden zu sein, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beauftragen, Möglichkeiten zu prüfen, ob sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen lassen.

 

Stand: 22.06.2015