Gegen den Herausgeber verschiedener Börseninformationsdienste, Markus Frick, hat das Landgericht Berlin, Strafgericht, nun ein Urteil gefällt, gemäß dem Herr Frick wegen Marktmanipulation zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden ist. Darüber hinaus ist vom Gericht u. a. ein Betrag von EUR 420.000,00 aus dem Privatvermögen von Herrn Frick eingezogen worden. Nach Auffassung des Gerichts hat der Beschuldigte in mehreren Fällen Aktien empfohlen, die er zuvor selbst erworben hatte. Herr Frick hatte diese Aktien zum Kauf empfohlen, ohne potentielle Erwerber darüber zu informieren, dass er bereits selbst entsprechende Aktien besaß. Allerdings konnte es nach Meinung des Gerichts nicht erwiesen werden, das Herr Frick bewusst wertlose Papiere empfohlen hat. Ob von Herrn Frick oder der Staatsanwaltschaft Revision gegen das Strafurteil eingelegt wird, ist noch nicht bekannt.
Da bislang die strafrechtliche Verurteilung auf den Vorwurf des sog. Scalping beschränkt ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und wieweit Anleger zivilrechtlich Schadensersatzansprüche gegen Herrn Frick durchsetzen können.
Stand: 12.05.2011
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.