Über das Vermögen der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, Mannheim, ist ein Insolvenzverfahren anhängig.
Unternehmensgegenstand der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH war die Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen, Finanzierung verbundener Unternehmen sowie verwandte Geschäfte.
Die Mehrwert Konzept Management GmbH hatte angeboten, ihr Darlehen in Form von partiarischen Darlehen zu gewähren.
Die Gesellschaft ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Wie zu hören war, sind Darlehensgeber, die der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH Kapital im Rahmen eines partiarischen Darlehens zur Verfügung gestellt haben, nun vom Insolvenzverwalter aufgefordert worden, erhaltene Zinse zurückzuzahlen.
Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob diese Forderungen berechtigt sind.
Zum Anderen kann auch die Möglichkeit bestehen, dass gegen einen Anlageberater oder einen Anlagevermittler, der einem Anleger den Abschluss eines partiarischen Darlehens mit der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH empfohlen hat, ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchgesetzt werden kann, wenn er einen Darlehensnehmer unzureichend über die Hintergründe und Risiken eines derartigen partiarischen Darlehens aufgeklärt hat.
Auch ist denkbar, dass sich gegen Verantwortliche der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH Ansprüche begründen lassen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Darlehensgeber.
Stand: 09.09.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.