Über das Vermögen der MehrWert Projekte GmbH, Würzburg, ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Unternehmensgegenstand der MehrWert Projekte GmbH war die Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Projekte in Erneuerbaren Energien, insbesondere von Kraft- Wärme-Kopplungen-Anlagen, sowie der Betrieb derartiger Anlagen zur Gewinnung von Elektrizität und Wärme und der Handel mit derartigen Anlagen.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können gegen die Gesellschaft selbst Ansprüche nur noch in diesem Insolvenzverfahren durchgesetzt werden.
Von der Insolvenz der MehrWert Probjekte GmbH sind insbesondere auch Anleger betroffen, die der Gesellschaft Nachrangdarlehen gewährt haben.
Anlegern wurde angeboten, der MehrWert Projekte GmbH Kapital in Form von Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren bis 15 Jahren zu Zinssätzen von 6% bis 12% zur Verfügung zu stellen.
Im Hinblick auf Nachrangklauseln, dass Ansprüche von Gläubigern im Insolvenzverfahren nachrangig sind, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden können.
Nach unserer Ansicht kann die Möglichkeit bestehen, dass derartige Klauseln nicht wirksam vereinbart worden bzw. nicht wirksam in den Darlehensvertrag einbezogen worden sind.
In diesem Fall würde auch ein Nachrang entfallen und es würde sich um eine normale Insolvenzforderung handeln, die auch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden kann.
Weitere Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahren
Sofern die Nachrangdarlehen Anlegern von einem Berater empfohlen worden sind, können unter Umständen auch Schadensersastzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen den Berater durchgesetzt werden.
Berater müssen Ihre Kunden nach der Rechtsprechung über die Hintergründe und insbesondere Risiken von derartigen Anlagen aufklären und auch die Plausibilität des Anlagekonzepts prüfen.
Sofern Anleger nicht über die Hintergründe und Risiken aufgeklärt worden sind und die Plausibilitätsprüfung fehlerhaft war, kann ein Berater auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger bzw. Darlehensnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Stand: 21.03.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.