Die Firma Multi-Tec KG aus Ravensburg bot Anlegern einmal eine sogenannte „Schlaubäranlage“, d. h. den Kauf von Genussrechten der Firma Multi-Tec KG an, wobei den Anlegern nach einer gewissen Frist die Rückzahlung der angelegten Gelder inkl. der Zielrendite versprochen wird. Ob die Anleger ihr angelegte Kapital zurückerhalten werden ist äußerst fraglich, nachdem die Firma Multi-Tec KG in Form von Treuhandverträgen Anlegern ein weiteres Anlagemodell anbietet. Im Rahmen dieses Anlagemodells wurde einer Anlegerin seitens der Firma Multi-Tec KG versprochen, dass ihr Kapital in ein Investmentprogramm investiert würde und die Kundin nach Ablauf von 6 Wochen ihr Kapital zzgl. 10% der eingestellten Summe zurückerhalten würde. Die Anlegerin hat entgegen den vertraglichen Abmachungen bis heute keine Rückzahlungen erhalten und wird seitens der Firma Multi-Tec KG mit den absurdesten Argumenten vertröstet und hingehalten.
Vor diesem Hintergrund ist es äußerst fraglich, ob Anleger, die Genussrechtskapital der Firma Multi-Tec KG gezeichnet haben, ihr Kapital zurückerhalten werden.
Betroffene Anleger, die Multi-Tec KG Genussscheine gezeichnet haben oder sich an dem Investmentprogramm der Firma Multi-Tec KG beteiligt haben, sollten dringend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 04.07.2014
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.