Besorgte Anleger berichten, dass es bezüglich der mit der Neckermann Neue Energien AG abgeschlossenen Verträge über Nachrangdarlehen Schwierigkeiten mit Rückzahlungen gibt.
Anlegern wurde von der Neckermann Neue Energien AG angeboten, einen Vertrag über ein Nachrangdarlehen abzuschließen. Dabei bestand zum Einen die Möglichkeit, den Darlehensbetrag in Form einer Einmaleinlage zu gewähren.
Außerdem bestand aber auch die Variante, dass der Darlehensbetrag in monatlichen Raten an die Neckermann Neue Energien AG bezahlt wird.
Die Laufzeit der Darlehen sollte 360 Tage betragen.
Bei Darlehensverträgen, bei denen ein sog. qualifizierte Nachrang vorgesehen ist, sind aber Anleger bzw. Darlehensnehmer mit Ihren Ansprüchen, sofern wirksam ein qualifizierter Nachrang vereinbart worden ist, im Falle der Insolvenz nachrangig hinter allen anderen Gläubigern.
Anleger, die Handlungsbedarf sehen, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, die von Ihnen abgeschlossenen Verträge über Nachrangdarlehen zu beenden bzw. die gewährten Darlehen zurückzufordern.
Stand: 18.08.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.