Erneut sind offene Immobilienfonds in Turbulenzen geraten und Anleger fürchten Verluste des von ihnen eingesetzten Kapitals. Die Fonds P2-Value von Morgan Stanley, Kanam US-Grundinvest sowie Degi Europa werden abgewickelt. In den nächsten zwei bis drei Jahren soll das Immobilienvermögen der Fonds veräußert werden. Je nach Ergebnis erhalten die Anleger dann ihr Kapital zurückbezahlt.
Vor ein paar Monaten ist schließlich auch der geschlossene Immobilienfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat geschlossen worden. Auch hier können Anleger ihre Anteile nicht mehr an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Die Schließung des DWS ImmoFlex war auch dadurch bedingt, dass dieser Kapital in verschiedene offene Immobilienfonds als Zielfonds investiert hatte, die ihrerseits wiederum eine Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben oder die abgewickelt werden. Damit hat sich auch bei diesem Fonds das Risiko verwirklicht, dass das eingezahlte Kapital nicht jederzeit verfügbar ist.
Neue gesetzliche Regelungen, wonach etwa Anleger Fondsanteile für mindestens zwei Jahre nicht an die Fondsgesellschaft zurückgeben dürfen, sondern nur über die Börse verkaufen können und es auch im 3. und 4. Jahr Abschläge geben soll, und Kleinanleger monatlich ohne Fristen und Abschläge vom Rücknahmepreis ihre Anteile bis zu EUR 5.000,00 zurückgeben dürfen, sollen Besserung bringen.
Bereits ab 2006 mussten mehrere Immobilienfonds geschlossen werden. Spätestens ab da musste auch ein Anlageberater oder Vermittler seine Einschätzung zur Sicherheit einer Anlage in offenen Immobilienfonds ändern und es musste bewusst sein, dass auch das Risiko von Verlusten besteht und auch die Verfügbarkeit eingeschränkt oder teilweise nicht mehr möglich sein kann. Darauf mussten Anleger daher auch hingewiesen werden.
Anleger, die von der Schließung von Fonds bzw. von Verlusten betroffen sind, sollten daher den Rat eines spezialisierten Anwalts einholen, ob sich Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen fehlerhafter Beratung, durchsetzen lassen.
Stand: 25.11.2010
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.