Anlegern wurde angeboten, der Offizin Immobilienverwaltungs AG (Offizin AG), letzter Sitz Berlin, Kapital über Nachrangdarlehen, etwa Offizin Handelsrendite I, gegen einen festen Zinssatz zur Verfügung zu stellen.
Von der Offizin AG wurde damit geworden, dass man eine der ältesten Immobiliengesellschaften in Deutschland sei und jahrelange Erfahrungen habe und bestens vernetzt sei und im Vordergrund der Geschäftstätigkeit der schnelle An- und Verkauf von Immobilienobjekten mit hohen Gewinn stehen würde.
Nach Berichten von Anlegern ist aber nun die Website der Offizin AG nicht mehr erreichbar.
Auch wurde in letzter Zeit mehrmals der Sitz der Gesellschaft gewechselt und verantwortliche Vorstände wurden ausgetauscht.
Im Übrigen fanden auch Umstrukturierungen statt und es wurden Tochtergesellschaften gegründet.
So ist teilweise im Rahmen eines Emittentenwechsels die Verwaltung der Offizin-Darlehen teilweise von einer Offizin Darlehensverwaltungsgesellschaft mbH übernommen worden.
Bei Nachrangdarlehen handelt es sich um Kapitalanlagen mit hohen Risiken.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarung eines Nachrangs, da Gläubiger dann mit ihren Ansprüchen auf Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen in dem Fall, in dem die Zahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde, als auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, nachrangig hinter allen anderen Gläubigern sind.
Stand: 02.11.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.