Wie Anleger, die der QM3 Beteiligung GmbH, Berlin (ehemals Frankfurt am Main), Kapital zur Verfügung gestellt haben, berichten, erhalten sie von der Gesellschaft keine fälligen Zinsauszahlungen mehr.
Anlegern wurde angeboten unter der Bezeichnung Wohnwerte 1 Kapital als Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen.
Eine Rückzahlung des Nachrangdarlehens sollte bereits nach zwei Jahren möglich sein und es wurde eine Verzinsung von 6 % p.a. bei einer quartalsweisen Zinsauszahlung versprochen.
Außerdem sollte eine Sicherung durch eine direkte Beteiligung an den Objektgesellschaften und einer Eintragung einer erstrangigen Grundschuld auf dem jeweiligen Objekt erfolgen.
Es wurde damit geworben, dass sich in der Gesellschaft Spezialisten aus den Bereichen Immobilienbeschaffung, Immobilienverwaltung und –bewirtschaftung und Finanzen vereinen, so dass man zusammen ein erfolgreiches Team bilde und das Geheimnis im gezielten Ankauf von Immobilien liegen würde, die aus Sondersituationen, erworben werden.
Die Verwaltung des zur Verfügung gestellten Kapitals soll durch die QM3 Beteiligung GmbH erfolgen.
Mit der Hausverwaltung von Objekten war eine orangefield Treumarkt GmbH beauftragt.
Bei Nachrangdarlehen handelt es sich unseres Erachtens um eine Kapitalanlage mit hohen Risiken, insbesondere Verlustrisiken.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarung eines Nachrangs, da Gläubiger mit ihren Ansprüchen auf Rückzahlung des Kapitals oder Zinsen in dem Fall, in dem die Zahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde als auch nach Eröffnung eines Insolvenzfahrens nachrangig hinter Forderungen aller anderen Gläubiger sind.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Darlehensnehmer, die keine fälligen Zinsauszahlungen mehr erhalten bzw. auch eine fällige Rückzahlung des Darlehenskapitals nicht erfolgt.
Außerdem beraten wir Anleger auch zur Möglichkeit einer Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.