Von der R+W Vermögensmanagement AG wurde Anlegern Anlagen in Form von atypisch stillen Beteiligungen angeboten, und zwar gegen Einmaleinlagen und auch gegen Rateneinlagen ab € 25,56. Allerdings ist ein großer Teil der von den Anlegern zur Verfügung gestellten Gelder nicht für Investitionen, sondern für Kosten, insbesondere Emissionskosten und Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs, verwendet worden. Auch sah das Konzept der atypisch stillen Beteiligung der R + W Vermögensmanagement eine ratierliche Auszahlung vor, wofür aber die seit 01.01.1998 erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht vorlag. Auch dies kann Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen begründen.
Über das Vermögen der R + W Vermögensmanagement AG ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Anleger sollten daher prüfen lassen, ob sich gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.
Stand: 02.08.2007
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.