Herrn Sebastian Rausch, Hof, wurde nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben, das Einlagengeschäft, das dieser ohne Erlaubnis betrieben hatte, durch die Rückzahlung der vereinnahmten Gelder abzuwickeln.
Über die Internetseite www.domainkonzept.net nahm Herr Sebastian Rausch über Beteiligungskäufe von Anlegern Kapital an und versprach dabei, die erhaltenen Gelder mit einer garantierten Mindestrendite zum Vertragsende zurückzuzahlen. Damit betrieb Herr Rausch nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft, ohne dafür über eine Erlaubnis von der BaFin zu verfügen.
Die Verfügung ist bestandskräftig.
Anleger, die ihre eingezahlten Gelder nicht zurückerhalten, sollten anwaltlich prüfen lassen, wie sie die von ihnen gezahlten Gelder wieder zurückerhalten können.
Stand: 31.01.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.