Der Rich Pioneer Investment Ltd. und der Rich Pioneer Holding Co. Ltd. sowie deren Organ, Herrn Joachim Fischer, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften untersagt.
Von der Rich Pioneer Investment Ltd. wurde Anlegern der Abschluss sog. Gesellschafterdarlehensverträgen mit Laufzeiten von 36 bis 120 Monaten angeboten, an deren Ende die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an die Darlehensgeber versprochen wurde.
Auch die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit einer Dauer von bis zu 10 Jahren ab und auch dabei wurde am Ende die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an den Darlehensgeber versprochen.
Mit der Annahme dieser Gelder aufgrund der Darlehensverträge hat die Rich Pioneer Investment Ltd. sowie die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. sowie deren Organ, Herr Joachim Fischer, nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetztes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Im Übrigen ist hinsichtlich dieser Anlagen bzw. Darlehensverträge auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig.
Stand: 22.04.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.