Wie bereits berichtet, hatte das Landgericht Ulm darüber zu befinden, ob die Zinsen für Scala-Sparverträge korrekt berechnet worden sind. Das Landgericht Ulm hat nun am 07.08.2015 entschieden, dass die Zinsberechnung in einem relativen Verhältnis zu erfolgen habe.
Sofern sich aufgrund einer neuen Bewertung ergibt, dass die Sparkasse Ulm die Zinsen falsch berechnet hat, können für Sparer Ansprüche auf Nachzahlungen begründet sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Scala-Sparverträge von der Ulmer Sparkasse waren neben einem Grundzins auch mit einem Bonuszins von bis zu 3,5% ausgestattet und Sparer konnten ihre monatliche Zahlungsrate auf bis zu € 2.500,00 erhöhen.
Das Landgericht Ulm hatte auch bereits entschieden, dass die Sparkasse Ulm die Scala-Sparverträge nicht ohne Weiteres kündigen kann.
Kunden, die entsprechende Sparverträge abgeschlossen haben, sollten von einem im Bankrecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob sich für sie Ansprüche auf Nachzahlungen ergeben können.
Stand: 18.08.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.