Der sefa Kundenservice Deutschland GmbH wurde gemäß einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt. Außerdem hat die BaFin auch der sefa Privat- und Geschäftskunden GmbH insoweit die Geschäftstätigkeit untersagt, als sie in das unerlaubte Einlagengeschäft der sefa Kundenservice Deutschland GmbH einbezogen ist.
Anlegern wurde von der sefa Kundenservice Deutschland GmbH unter der Bezeichnung „sefa factoring Bank N. V.“ festverzinsliche Kapitalanlagen mit einer Laufzeit von drei Monaten bis zwei Jahren mit verschiedenen Zinssätzen angeboten.
Die sefa Kundenservice Deutschland GmbH hat damit unter dem Namen der rechtlich nicht bestehenden „sefa factoring Bank N. V.“ nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.
Die sefa Privat- und Geschäftskunden GmbH hat für die sefa Kundenservice Deutschland GmbH die Gelder der Anleger auf Ihren Konten angenommen und war somit in das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einbezogen.
Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar jedoch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr Kapital nicht zurückerhalten, sollten prüfen lassen, welche Rechte Ihnen zustehen, um das eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.