Nach mehreren Medienberichten hat das Landgericht Frankfurt nun die Anklage der Staatsanwaltschaft teilweise zugelassen und das strafrechtliche Hauptverfahren gegen die Gründer der S&K-Unternehmensgruppe und einen leitenden Angestellten eröffnet.

Gemäß der Anklageschrift wird den Beschuldigten vorgeworfen, Anleger über ein Schneeballsystem betrügerisch geschädigt zu haben.

Das eingenommene Kapital soll zu einem erheblichen Teil für den aufwendigen Lebensstil verwendet worden sein. In der Anklage wird der Vorwurf erhoben, dass systematisch Kapital dadurch beschafft worden sein, dass Erlöse aus gekündigten Lebensversicherungen betrügerisch erlangt worden sind.

Im Übrigen sollen auch mehrere Fonds bezüglich Immobiliengeschäften zu einer dauerhaften Liquiditätsschöpfung initiiert worden sein und dadurch zahlreiche Anleger mit hohen Renditeversprechen bewusst über die Werthaltigkeit der Anlagen getäuscht worden sein.

Wie bereits im Beitrag vom 19.03.2015 erwähnt, hat unsere Kanzlei auch schon positive gerichtliche Entscheidungen für Anleger gegen Verantwortliche der S&K-Unternehmensgruppe erwirken können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 20.08.2015