Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, wird nun auch von der Staatsanwaltschaft gegen Beschäftigte des TÜV Süd strafrechtlich im Zusammenhang mit dem Betrugsfall der S&K-Gruppe ermittelt.
Gegenüber Anlegern der S&K-Gruppe war auch mit einem TÜV-Siegel geworben worden.
Nach Presseberichten geht die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nach, dass seitens des TÜV Süd im Zusammenhang mit Immobilienbeteiligungen Bescheinigungen ausgestellt worden sind und dabei aber nichts geprüft worden wäre, sondern lediglich eine Aufstellung über Verkäufe und Käufe erstellt worden sei.
Vom TÜV Süd werden die Vorwürfe bestritten und darauf hingewiesen, dass man keine Zertifikate bzw. Wertgutachten erstellt habe.
Es gilt natürlich zunächst die Unschuldsvermutung.
Sollten sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Mitarbeiter des TÜV Süd allerdings bestätigen, kann auch für Anleger, die Anlagen der S&K-Gruppe getätigt haben, die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche gegen den TÜV Süd durchzusetzen.
Wie bereits berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt bereits Anklage gegen mehrere Verantwortliche der S&K-Gruppe erhoben.
Stand: 16.06.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.