Viele deutsche Anleger haben sich in den letzten Jahren an italienischen und spanischen Solaranlagen beteiligt und entsprechende Fondsbeteiligungen gezeichnet.
So haben ca. 4.500 deutsche Anleger in die Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22 investiert, wobei diese Solarfonds von der Firma Voigt & Collegen, einem Emissionshaus aus Düsseldorf, aufgelegt wurden.
Gesetzesänderungen in Spanien und der Wettbewerbsdruck auf den internationalen Solarmärkten wirken sich nun auch negativ für die Fondsanleger aus.
Der Solarfonds SolEs 21 wird wohl für das Jahr 2013 keine Ausschüttungen vornehmen. Der Rückkaufswert der Solarfonds-Beteiligung ist auf dem Zweitmarkt drastisch gesunken.
Auch die Zeichner des Solarfonds SolEs 22 werden für das Jahr 2013 wohl auf ihre Ausschüttung verzichten müssen. Die Beteiligung selbst ist vom Handel am Zweitmarkt ausgesetzt und kann nicht veräußert werden.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater oder gegenüber der beratenden Bank, über die sie die Fondsbeteiligungen gezeichnet haben, darstellbar sind. Vielen Anlegern wurden die Solarfonds-Beteiligungen als sichere Anlage empfohlen bzw. als Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet wäre.
Darauf, dass eine unternehmerische Beteiligung vorlag, bei der sogar ein Totalverlust entstehen kann, wurden viele Anleger nicht hingewiesen.
Auch wurde teilweise verschwiegen, dass die beratenden Banken und Vertriebsgesellschaften Provisionsrückzahlungen seitens der Fondsgesellschaft erhielten. Seitens des Bundesgerichtshofs wurde in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass wenn die Provisionsrückvergütungen nicht ausreichend offengelegt wurden, Schadensersatzansprüche für Anleger bestehen.
Schließlich können unter Umständen auch Ansprüche gegen die Initiatoren der Fondsbeteiligung aus Prospekthaftung dargestellt werden.
Stand: 19.02.2014
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.