Der UFA Universal Finance Analytics GmbH, Düsseldorf, wurde nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben, die von der Gesellschaft unerlaubt erbrachte Anlageberatung einzustellen.
Nach den Angaben der BaFin haben Mitarbeiter der UFA, früher firmierend als Global Finanz Analyse GmbH, Anlegern Informationsmaterial zu Wertpapieren übermittelt und Ihnen zugesichert, sie laufend über die Wertpapiere zu informieren. Anschließend hätten dann „Betreuer“ Anleger telefonisch kontaktiert, um sie zum Erwerb von Wertpapieren zu verleiten, wobei von den „Betreuern“ in den Telefongesprächen die Wertpapiere als für den Kunden geeignet dargestellt worden seien.
Damit hat die UFA nach Ansicht der BaFin die Anlageberatung erbracht, ohne über die hierfür notwendige Erlaubnis der Behörde zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die auf den Rat von „Betreuern“ der UFA Universal Finance Analytics GmbH Wertapiere erworben haben, sollten nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche begründet sind.

Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.