Gegenüber der VIP-Management GmbH & Co. KG wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft zu beenden und die angenommen Gelder zurück zu zahlen.
Anlegern wurde von der VIP-Management GmbH & Co. KG der Abschluss von Darlehensverträgen mit dem unbedingten Versprechen angeboten, das Kapital zu verzinsen und nach mehreren Jahren zurück zu zahlen. Damit hat die VIP-Management GmbH & Co. KG nach Auffassung der BaFin das Anlagengeschäft betrieben ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr Geld nicht zurück erhalten, sollten anwaltlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, das zur Verfügung gestellte Kapital wieder zu erlangen.
Stand: 07.03.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.