Über das Vermögen der WHS Finanzberatung AG, Plauen, ist ein Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Ansprüche bis 01.02.2013 anzumelden.
Die WHS Finanzberatung AG hatte früher Ihren Sitz in Tübingen und Anfang dieses Jahres erfolgte eine Sitzverlegung nach Plauen.
Anleger, die sich in Form einer stillen Beteiligung an der WHS Finanzberatung AG beteiligt haben, sollten daher von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob für sie Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden können.
Eine derartige Forderung kann oder muss im Insolvenzverfahren möglicherweise auch auf einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung oder Aufklärung gestützt werden.
Im Übrigen besteht auch ggf. die Möglichkeit, dass sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Anlagevermittlung gegen verantwortliche Personen durchsetzen lassen.
Soweit sich Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen der WHS begründen lassen, könnten diese dann auch völlig unabhängig von dem Insolvenzverfahren durchgesetzt werden.
Stand: 12.12.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.