Der geschlossene Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG wurde von der Opalenburg Vermögensverwaltung AG im Jahre 2009 aufgelegt.
Die Platzierungsphase endete zum 31.12.2012.
Anlegern wurde angeboten, sich gegen eine Mindestbeteiligungssumme von € 4.500,00 als Kommanditist zu beteiligen.
Die Mindestlaufzeit beträgt 15 Jahre, wobei jedoch auch längere Laufzeiten von 15, 20, 25, 30 und sogar 35 Jahre möglich waren.
Aus dem von den Anlegern eingezahlten Kapital sollte ca. mit der Hälfte des Kapitals nach und nach ein Immobilienportfolio aufgebaut werden und die andere Hälfte soll in typisch stille Beteiligungen an Immobilienunternehmen investiert werden.
Nach Angaben der Opalenburg Vermögensverwaltung AG wurden für die Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. KG SafeInvest 2. KG im April 2013 5 Wohnungen nebst Garagen in einem Mehrfamilienhaus in Essen erworben.
Weiterhin wurde im Juli 2011 eine Wohnung nebst einem Tiefgaragenstellplatz in Untermeitingen erworben.
Eine Anlage in Form einer derartigen Kommanditbeteiligung stellt eine Unternehmensbeteiligung dar, die mit höheren Risiken verbunden ist.
Wenn ein Anleger eine sichere Anlage, z. B. zur Altersvorsorge, bei der das Kapital erhalten bleibt, abschließen wollte, war eine derartige Anlage in Form einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG nach unserer Ansicht nicht geeignet. Wurde ihm dennoch der Abschluss einer derartigen Anlage empfohlen, kann ein Schadensersatzanspruch gegeben sein.
Im Übrigen muss ein Anleger auch vollständig und richtig über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.
Wenn ein Anleger nicht zutreffend und korrekt über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage hingewiesen worden ist, kann ebenfalls ein Schadensersatzanspruch begründet sein.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die wissen wollen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Anlage zu beenden bzw. welche Schadensersatzansprüche sich begründen lassen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.