Über das Vermögen der MS Hammonia Pescara Schifffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Schifffonds mit den Schiffen MS Hammonia Pescara (ehemals Benjamin Schulte) und MS „Benedict Schulte“ war im Jahre 2008 von dem Emissionshaus Atlantic emittiert worden.

Bei den Schiffen MS Hammonia Pescara und MS „Benedict Schulte“ handelt es sich um Containerschiffe mit einer Tragfähigkeit von ca. 50.500 tdw.

Für den Bau der Schiffe und der Ablieferung hat eine 5-jährige Charter bestanden.

Nach Auslaufen der Charter konnten offenbar keine neuen Festcharter-Verträge geschlossen werden.

Die Schifffahrtsgesellschaft mit dem Schwesterschiff MS „Benedict Schulte“ ist bereits in Insolvenz.

Wegen der Insolvenz werden Anleger mit Verlusten rechnen müssen.

 

 

Optionen für Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Pescara (Benjamin Schulte)

Bei der Anlage im Schifffonds MS Hammonia Pescara handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Wenn Anleger ihr Kapital sicher, etwa zur Altersvorsorge, anlegen wollten, ist eine derartige Anlage nicht geeignet.

Wenn solchen Anlegern trotzdem eine Anlage im Schiffsfonds MS Hammonia Pescara (Benedict Schulte) empfohlen worden ist, kann dies zu einer Schadensersatzhaftung wegen fehlerhafter Beratung führen.

Im Übrigen sind Anlageberater oder auch Banken, die einem Anleger zum Abschluss einer Anlage in einem Schifffonds geraten haben, verpflichtet, einen Anleger richtig und vollständig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären.

 

Wenn ein Anleger falsch oder ungenügend aufgeklärt worden ist, dann kann auch dies einen Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.

Außerdem sind auch Kreditinstitute, wenn sie Anleger zu einer Anlage in einem Schiffsfonds geraten haben, verpflichtet, ihren Kunden darüber aufzuklären, welche Provisionsrückvergütungen sie erhalten haben.

Sofern eine derartige Provisionsrückvergütung nicht offengelegt worden ist, kann das beratende Kreditinstitut ebenfalls auf Schadensersatz haften.

Anleger die eine Anlage in dem Schiffsfonds MS Hammonia Pescara (Benedict Schulte) bzw. Benjamin Schulte abgeschlossen haben, sollten einen Anlagerecht visierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten bestehen, ein Schadensersatzanspruch durchzusetzen, um etwaige Verluste wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Anleger.

 

Stand: 09.12.2016