Der HT-Flottenfonds V wurde im Jahre 2007 von der Hansa Treuhand emittiert.
Gegenstand des HT-Flottenfonds V war die Beteiligung von Anlegern an drei Schiffen bzw. drei Beteiligungsgesellschaften.
HS „Elektra“
An dem Schiff bzw. der Beteiligungsgesellschaft „HS Elektra“ beteiligten sich die Anleger mit einer Quote von 39%. Die HS „Elektra“ wurde im Jahre 2013 veräußert.
HS „Scott“
An der HS „Scott“ beteiligten sich die Anleger mit einer Beteiligungsquote von 31%.
Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft HS „Scott“ ist im Jahre 2014 ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden.
HS „Berlioz“
An der – nun auch insolventen – Beteiligungsgesellschaft HS „Berlioz“ hatten sich die Anleger mit einer Beteiligungsquote von 30% beteiligt.
Aufgrund geringer Charterraten war der Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V bereits in den Jahren 2012 und 2013 auf zusätzliche Mittel angewiesen und die Gesellschafter stellten ca. 7,21 Mio. Euro zur Betriebsfortführung bereit.
Für Anleger, die mit einer Anlage im Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V Verluste erlitten haben, kann sich die Frage stellen, wie diese nicht hätten realisiert werden können.
Diesbezüglich kann die Möglichkeit bestehen, dass sich Schadensersatzansprüche, etwa wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung, durchsetzen lassen, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Anleger des Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V.
Stand: 25.11.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.