Wie zu erfahren war, ist über das Vermögen der Gesellschaft des Frachtschiffes MS Finex ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Betroffen davon ist der HCI Schiffsfonds I, der das Kapital der Anleger in Containerschiffe und mehrere Frachtschiffe, darunter unter anderem das Frachtschiff „MS Finex“ investiert hat.
Nachdem auch hinsichtlich zweier weiterer Gesellschaften der Schiffe „MS Anna Sophie“ und „MS Rebecca“ ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, müssen Anleger ggf. mit Verlusten rechnen.
Von der Haus HCI Capital AG wurden zahlreiche Schiffsfonds emittiert, wobei auch bereits einige Schiffsfonds von der Krise in der Schifffahrt bzw. von Insolvenzen betroffen sind.
So hat diese etwa auch die Schiffsfonds HCI Renditefonds I, HCI Renditefonds V, HCI Schiffsfonds III, HCI Schiffsfonds IV, HCI Schiffsfonds VI, HCI Schiffsfonds VII, HCI Schiffsfonds VIII oder HCI Shipping Select Fonds aufgelegt.
Möglichkeiten für Anleger von HCI Schiffsfonds
Bei Anlagen in Schiffsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.
Anleger sind aber über die Hintergründe und Risiken von Schiffsfonds, z. B. über bestehende Überkapazitäten oder das Risiko von höheren Verlusten bis hin zu einem Totalverlust, aufzuklären.
Sofern Anlegern die Anlagen empfohlen wurde, ohne über die Hintergründe und Risiken auszureichend aufzuklären, kann die Möglichkeit bestehen, dass der Berater oder Vermittler auf Schadensersatz haftet.
Sofern einem Anleger die Anlage in einem Schiffsfonds von einer Bank empfohlen worden ist, muss diese auch als Anlageberaterin Kunden darüber aufklären, welche Vergütungen bzw. Provisionsrückvergütungen sie erhalten hat. Denn nur wenn derartige Vergütungen offen gelegt werden, kann der Kunde das Provisionsinteresse der Bank einschätzen.
Sofern eine Aufklärung über derartige Provisionsrückvergütungen nicht erfolgt ist, kann darauf gegen beratende Kreditinstitute ebenfalls ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung gestützt werden.
Betroffene Anleger, die ihr Kapital in HCI Schiffsfonds investiert haben, sollten daher einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beauftragen, welche Möglichkeiten hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen für sie bestehen.
Stand: 18.11.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.