Bei der HCI Shipping Select XXIV handelt es sich um einen Schifffsonds, der sich an vier verschiedenen Schiffen bzw. Schifffahrtsgesellschaften beteiligt hat, nämlich
- – der Köpping Redeereigesellschaft MS „Lantau Bridge“ mbH & Co. KG
- – der Köpping Redeereigesellschaft MS „Lantau Breeze“ mbH & Co. KG
- – der Köpping Redeereigesellschaft MS „Lantau Beach“ mbH & Co. KG
- – der Köpping Redeereigesellschaft MS „Lantau Bay“ mbH & Co. KG
Es handelt sich jeweils um Containerschiffe. Das Investitionskapital betrug insgesamt € 27.600.000,00.
Die Bilanzen der einzelnen Schifffahrtsgesellschaften für 2015 weisen aber hohe Verbindlichkeiten gegenüber bestehenden Vermögenswerten aus. Daher ist zu befürchten, dass Anleger mit Verlusten rechnen müssen.
Auch versprochene Ausschüttungen wurden teilweise nicht mehr geleistet.
Möglichkeiten für Anleger des Schifffonds HCI Shipping Select XXIV
Bei einer Anlage in dem Schifffonds HCI Shipping Select, bei dem es sich wiederrum um eine Beteiligung an den Kommanditgesellschaften der Köpping Redeereigesellschaft MS „Lantau Bridge“ mbH & Co. KG, der Köpping Redeereigesellschaft MS „Lantau Breeze“ mbH & Co. KG, der Köpping Redeereigesellschaft MS „Lantau Beach“ mbH & Co. KG sowie der Köpping Redeereigesellschaft MS „Lantau Bay“ mbH & Co. KG handelt, handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.
Anleger mussten vor ihrer Anlageentscheidung über die Hintergründe und Risiken von Schifffonds, z.B. über bestehende Überkapazitäten oder das Risiko von höheren Verlusten vor Vertragsschluss aufgeklärt werden.
Wenn Anlegern eine Anlage in den Schifffonds HCI Shipping Select XXIV empfohlen worden ist, ohne über die Hintergründe und Risiken ausreichend aufgeklärt worden zu sein, kann die Möglichkeit bestehen, dass ein Schadensersatzanspruch in fehlerhafter Beratung oder Aufklärung durchgesetzt werden kann.
Sofern dem Anleger die Anlage in einem Schifffonds von einer Bank empfohlen worden ist, muss diese auch als Anlageberaterin Kunden darüber aufklären, welche Vergütungen bzw. Provisionsrückvergütungen sie erhalten hat. Denn nur wenn derartige Vergütungen offen gelegt werden, kann der Kunde das Provisionsinteresse der Bank einschätzen.
Wenn eine derartige Aufklärung über Provisionsrückvergütung unterblieben ist, kann deshalb auf das beratene Kreditinstitut ebenfalls eine Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung gestützt werden.
Anleger, die ihr Kapital in den Schifffonds HCI Shipping Select XXIV investiert haben, sollten daher einen im Kapitalrecht avisierten Anwalt beauftragen, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen für sie bestehen.
Stand: 28.03.2017
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.