Über das Vermögen der MS “Hammonia Calabria” Schifffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, wurde nach einem Insolvenzantrag ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Schiffsfonds MS „Hammonia Calabria“ wurde von der HCI Capital AG aufgelegt.
Nach der Eingliederung der König & Cie. Gruppe wurde die HCI Capital AG in Ernst Russ AG umbenannt.
In der ersten Januarhälfte 2010 wurde die MS „Hammonia Calabria“ und deren Schwesterschiff, die MS „Hammonia Grenada“ an die Hammonia Reederei abgeliefert.
Bei der MS Hammonia Calabria handelt es sich um ein Containerschiff.
Aufgrund der Insolvenz besteht für das Anleger das Risiko, dass sie Verluste erleiden.
Möglichkeiten für Anleger des Schiffsfonds MS „Hammonia Calabria“
Eine Anlage in dem Schiffsfonds MS „Hammonia Calabria“ stellt eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken dar.
Für Anleger die ihr Kapital sicher investieren wollten und auf einen Kapitalerhalt bedacht waren, war eine derartige Anlage nicht geeignet.
Wenn einem derartigen Anleger trotzdem eine Anlage in dem Schiffsfonds MS „Hammonia Calabria“ empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler darstellen und einen Schadensersatzanspruch begründen.
Außerdem sind auch Anlageberater oder auch Banken, die ihren Kunden den Abschluss einer Anlage in einem Schiffsfonds empfehlen, verpflichtet, einen Anleger zutreffend über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären.
Sofern ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.
Im Übrigen sind auch Banken, wenn Sie einem Anleger zu einer Anlage in dem Schiffsfonds geraten haben, verpflichtet, ihrem Kunden offen zu legen, welche Provisionsrückvergütungen sie erhalten haben.
Sofern über eine derartige Provisionsrückvergütung nicht aufgeklärt worden ist, kann das beratende Kreditinstitut ebenfalls auf Schadensersatz haften.
Anleger, die eine Anlage in dem Schiffsfonds MS „Hammonia“ Calabria abgeschlossen haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, um einen etwaigen Verlust wieder zu kompensieren.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.
Stand: 07.12.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.