Anlegern wurde angeboten, sich an der V+ Plus GmbH & Co. Fonds 2 KG als treugeberische Kommanditisten gegen Einmaleinlagen von mind. € 2.000,00 oder gegen Rateneinlagen von mindestens € 30,00 monatlich zu beteiligen. Vorgesehen war eine Laufzeit bis zum 31.12.2035 und eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Zum Geschäftszweck wird in dem Prospekt die Erwirtschaftung von Gewinnen aus dem An- und Verkauf von Beteiligungen am Erstmarkt und am Zweitmarkt angegeben.
Das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital soll somit überwiegend dafür verwendet werden im Private Equity Bereich Beteiligungen von anderen Anlegern, die bereits Unternehmensbeteiligungen halten, zu erwerben.
Außerdem soll das Kapital aber auch zum Erwerb von Erstmarktbeteiligungen angelegt werden, also zum unmittelbaren Erwerb von Unternehmensbeteiligungen im Private Equity Bereich.
Der Erwerb von Erstmarktbeteiligungen liegt dabei völlig im Ermessen der Geschäftsführung.
Eine derartige Anlage, bei das Kapital zum Erwerb von „Zweitmarktbeteiligungen“ und von „Erstmarktbeteiligungen“ verwendet wird, ist mit hohen Risiken verbunden.
So besteht etwa das Risiko von höheren Verlusten.
Außerdem besteht ein Risiko einer eingeschränkten Veräußerbarkeit einer derartigen Anlage.
Im Übrigen ist etwa auch ein sog. Blind-Pool-Risiko gegeben.
Wenn ein Anlageberater einem Anleger den Abschluss einer derartigen Anlage empfiehlt, muss er seinen Kunden zum Einen richtig und vollständig über alle Risiken einer derartigen Anlage aufklären.
Außerdem muss ein Berater seinem Kunden auch eine Anlage empfehlen, die dessen Anlagezielen und auch dessen Risikoneigung entspricht.
Wenn ein Berater ein Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufklärt oder einem Anleger eine derartige Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung empfiehlt, die nicht den Anlagezielen oder Risikoneigung entspricht, kann ein Berater auf Schadensersatz haften.
Ob eine Haftung eines Beraters auf Schadensersatz gegeben ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Stand: 07.04.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.