Von der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH wurde Anlegern offeriert, ihr Kapital als sog. Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen.

Muttergesellschaft der Geo Kraftwerk FG Amerang ist die FG Geothermie GmbH.

Die Anlage bzw. die Gewährung eines Darlehens ist bereits ab einem Betrag von € 500,00 möglich. Versprochen werden Zinsen von 6,5 % p. a., die endfällig sind.

Geworben wird damit, dass Anleger die Möglichkeit haben, durch die Überlassung eines Darlehens an die Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH mittelbar an den Ertragsmöglichkeiten der geothermischen Stromerzeugung teilzuhaben und kalkulierbare Einnahmen aufgrund gesetzliche festgelegter Einspeisevergütungen bestehen.

Zum Anderen wird Anlegern von der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH auch ein partiarisches Nachrangdarlehen angeboten. Bei dieser Offerte liegt die Mindestanlagensumme bei € 1.000,00. Neben einem Festzins von 2,0 bis 3,5 % der ebenfalls endfällig ist, wird Anlegern bei dieser Variante ein Gewinnanteil in Form einer quotalen Beteiligung an 50 % der Summe der Jahresüberschüsse versprochen.

Wenn in dem Darlehen eine sog. qualifizierte Nachrangklausel vereinbart ist, sind Forderungen aus derartigen Nachranganlagen gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Gesellschaft nachrangig. Die Zahlung von Zinsen sowie auch die Rückzahlung des Darlehens stehen dann unter dem Vorbehalt, dass bei der entsprechenden Gesellschaft ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird.

Nicht nur wegen eines derartigen Nachrangs handelt es sich bei einer derartigen Anlage in Form eines Nachrangdarlehens um eine Anlage mit hohen Risiken.

Optionen für Darlehensgeber der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH

Anleger, die der GEOKRAFTWERK FG Schnaitsee I GmbH Kapital als Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt haben und eine Möglichkeit suchen, die Anlage zu beenden oder auch ihr Kapital zurückerhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen. Dabei stellt sich die Frage, ob die Nachrangklausel wirksam ist und ob diese auch wirksam in den Vertrag einbezogen worden ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Nachrangigkeit entfallen.

Falls eine Nachrangklausel nicht wirksam vereinbart worden ist, kann es sich auch um ein unerlaubtes Einlagengeschäft handeln. Wenn eine Gesellschaft ein unerlaubtes Einlagengeschäft betreibt und über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt, können auch Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft und deren Verantwortlichen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG in Betracht kommen.

Außerdem muss ein Anleger auch vollständig und richtig über die Hintergründe einer derartigen Anlage in Form der Gewährung eines Nachrangdarlehens, insbesondere auch über den Umstand und die Hintergründe eines Nachrangs, sowie insbesondere über die Risiken vollständig und richtig aufgeklärt werden. Sofern eine Aufklärung unvollständig oder fehlerhaft war, können sich für einen Anleger auch Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH Kapital überlassen haben.

16.01.2018