Die Lignum-Gruppe wirbt damit, dass mit dem Anbau von europäischem Edelholz in Aufforstungen die Kraft der Natur und modernste Technologie genutzt werde und Ökologie und Ökonomie verbunden werde.

Mit einem Vermögensbaustein „europäisches Edelholz“ ermögliche Lignum auf einzigartige Weise Vermögen zu bilden, zu wahren und zu mehren und daraus sichere Erträge zu erzielen.

An der Spitze der Lignum-Gruppe stehen zwei Stiftungen. Diese Stiftungen halten die Stimmrechte an einer Lignum Management GmbH.

Die Töchter der Lignum Holding GmbH sind wiederum verschiedene Firmen, u. a. die bulgarische Betriebsstätte Lignum Holding GmbH und die Lignum Sachwert Edelholz AG.

Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat aber nun einen Insolvenzantrag gestellt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte mit Verfügung vom 17.03.2006 der Lignum Sachwert Edelholz AG das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“ solange untersagt, bis die Lignum Sachwert Edelholz AG für die Vermögensanlagen jeweils einen Prospekt veröffentlicht, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und von der BaFin genehmigt ist.

Soweit Anleger nun Kapital über die Lignum Sachwert Edelholz AG investiert haben, können Ansprüche gegen die Gesellschaft nur noch nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens in diesem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Anlagen in Edelhölzer oder Wälder weisen spezifische Hintergründe und Risiken auf.

Wenn ein Berater einem Anleger eine derartige Investition empfiehlt, muss er den Kunden auf diese spezifischen Hintergründe und Risiken aufklären.

Anderenfalls kann die Möglichkeit bestehen, dass gegen einen Berater Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die Anlagen in der „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ oder „NobilisVita“ über die Lignum Sachwert Edelholz AG abgeschlossen haben.

 

Stand: 20.04.2016