von Oliver Busch | 14. Februar 2012 | Anlagefirmen
Die Eidgenössische Bankenkommission hat mit Verfügung vom 04.12.2007 bei der AktienPower AG Untersuchungsbeauftragte eingesetzt und den Organen der Gesellschaft untersagt, ohne Zustimmung dieser Untersuchungsbeauftragte irgendwelche Rechtshandlungen vorzunehmen....