Prestige Financial Markets – weitere Handelsplattformen

Soweit von der EuroWealth OÜ die Handelsplattform www.prestige.fm betrieben worden ist, über die Anlegern Differenzkontrakte (Contracs for Diffrence – CFD´s) auf
Aktien,
Handelswaren,
Währungen,
Indizes und
Kryptowährungen
angeboten worden sind, hatten wir bereits berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der EuroWealth OÜ das Betreiben eines unerlaubten Eigenhandels nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) untersagt hatte, da die Betreibergesellschaft über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht verfügte.

Prestige Financel Markets – Bescheid BaFin rechtskräftig

Wie berichtet, hatte die BaFin gegenüber der Euro Wealth OÜ (früher AllPro Tech OÜ bzw. früher Nostro Technology OÜ) eine Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet, soweit über die Tradingplattform www.prestige.fm Differenzkontrakte (Contracs for Diffrence – CFD) auf Aktien, Handelswaren, Währungen, Indizes und Kryptowährungen angeboten worden sind. Damit hatte die Prestige FM laut der BaFin gewerbsmäßig einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.Dieser gegen die Prestige Financial Markets gerichtete Bescheid, soweit über die Handelsplattform www.prestige.fm Differenzkontrakte angeboten worden sind, ist nun rechtskräftig.Bei einem unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels können sich gegen die Gesellschaft als auch gegen deren Organe für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs 1 KWG durchsetzen lassen.Betroffene Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Prestige Financial Markets – BaFin stoppt Eigenhandel

Gegenüber der Euro Wealth OÜ (ehemals AllPro Tech OÜ bzw. früher Nostro Technology OÜ), Tallinn, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die sofortige Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet, soweit von der Gesellschaft auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.prestige.fm deutschen Anlegern Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien, Handelswaren, Währungen, Indizies und Kryptowährungen angeboten worden ist.

Mit dem Angebot über die Handelsplattform von Differenzkontrakten auf Währungen, Aktien, Handelswaren, Indizies und Kryptowährungen hat die Euro Wealth OÜ nach Auffassung der BaFin gewerbsmäßig ein Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben.