Das Nachrichtenmagazin Focus nahm bereits im Jahre 2000 die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner in seinem Ranking zum Thema Kapitalanlagerecht unter den Spezialisten im Kapitalanlagerecht als besonders empfehlenswerte Adresse in die Focus-Liste auf. Unsere Kanzlei verfügt folglich seit ihrer Gründung vor mehr als 20 Jahren über langjährige Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und gehört zu einer der führenden Kanzleien im Kapitalanlegerschutz in Deutschland.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme über Telefon oder Email und ersten Hinweisen zum weiteren erforderlichen Vorgehen, übermitteln Sie uns per Post oder per Email sämtliche Unterlagen aus der Geschäftsbeziehung zu Ihrer Kapitalanlagefirma wie z. B. Prospekte, Schriftverkehr, Anlageberatungsprotokolle, Konto- und Depotauszüge sowie weitere relevante Unterlagen.
Für über den Erstkontakt bzw. ein erstes Telefonat anfallende Tätigkeiten, insbesondere auf die Übersendung von Unterlagen, fällt eine Erstberatungsgebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
Wir können selbstverständlich auch gerne mit Ihnen in der Kanzlei, wenn Sie dies wünschen, einen Besprechungstermin vereinbaren und Sie schicken uns die Unterlage vorab oder bringen Sie zum Termin mit.
Auf Basis sämtlicher Unterlagen und Ihrer Sachverhaltsschilderung beraten wir Sie dann individuell, wie unseres Erachtens vorgegangen werden muss, um Ihnen zum größtmöglichen Erfolg zu verhelfen. Im Rahmen der Beratung wird detailliert überprüft, wie wir Ihnen zu einer Schadenswiedergutmachung verhelfen können und wem gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden können. In Betracht kommen hier oft verschiedenste Personen und Firmen, beispielsweise die Kapitalanlagegesellschaft selbst, das Management der Kapitalanlagefirma, Initiatoren und Prospektherausgeber, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Banken, Vermögensverwaltungsfirmen sowie Anlageberater. Geprüft werden selbstverständlich auch die Erfolgsaussichten und dann wird eine konkrete Empfehlung ausgesprochen, ob es sinnvoll ist außergerichtlich auf die Gegenseite zuzugehen, um eine vergleichsweise Lösung zu suchen oder ob es sich empfiehlt sofort gerichtliche Maßnahmen wie z. B. zivilgerichtliche Klageverfahren oder Eilverfahren (sogenannte Arrestverfahren) in die Wege zu leiten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir beurteilen, zumal wir mit vielen der Anspruchsgegner in der Vergangenheit zu tun hatten, ob es sinnvoll ist, eine außergerichtliche, schnelle Lösung anzustreben oder ob der Gerichtsweg bestritten werden muss.
Sollten wir im Rahmen der Beratung zum Ergebnis kommen, dass die Erfolgsaussichten eines Verfahrens schlecht sind, so kommunizieren wir dies unseren Mandanten gegenüber klar und deutlich, da wir die Auffassung vertreten, dass unsere Mandanten über mögliche Risiken eines rechtlichen Vorgehens umfassend informiert sein sollten.
Falls Ihr Fall Auslandsbezug aufweist, dann prüfen wir selbstverständlich auch, ob sich ein Gerichtsstand in Deutschland darstellen lässt und ob deutsches Recht anwendbar ist. Im Fall der Firma MWB Vermögensverwaltung AG – einer Vermögensverwaltungsfirma aus Zürich – ist es uns beispielsweise gelungen, Schadensersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft und den Verwaltungsräten der Gesellschaft in Deutschland darzustellen und erfolgreich durchzusetzen.
Sollte sich in Deutschland kein Gerichtsstand darstellen lassen, so kooperieren wir seit vielen Jahren mit zuverlässigen und im Kapitalanlagerecht erfahrenen Kanzleien, beispielsweise aus der Schweiz, aus Österreich, aus Luxemburg und aus den USA.
So konnten wir beispielsweise in einem Großverfahren in den USA gegen die Firma Wellshire Securities und deren Initiatoren die Ansprüche hunderter deutscher Kapitalanleger erfolgreich durchsetzen.
Nachdem oft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Initiatoren einer Kapitalanlagegesellschaft z. B. wegen Kapitalanlagebetrugs läuft, kooperieren wir natürlich auch mit dem Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Bereich Wirtschaftskriminalität, um uns die Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden über eine bei der Staatsanwaltschaft vorzunehmende Akteneinsicht für ein zivilrechtliches Vorgehen zu Nutze zu machen.
Falls es erforderlich ist, arbeiten wir bei komplexeren Anlagefällen, wie z. B. bei sogenannten Swap-Geschäften mit bei Gericht zugelassenen Sachverständigen zusammen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zu optimieren.
Die Rechtsanwaltskanzlei betreut ihre Mandanten folglich von der Beratung bis zum Abschluss des Mandats.
Wir sind an sämtlichen Gerichten in Deutschland zugelassen und vertreten Mandanten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Sollten Sie nicht in München oder in Süddeutschland wohnhaft sein, dann können Sie uns gerne trotzdem das Mandat übertragen. Eine große Entfernung zu Ihrem Wohnsitz hat sich in der Praxis nie als Problem erwiesen.
Wichtig und für die Erfolgsaussichten eines Mandats entscheidend ist, dass Sie von versierten und im Bereich das Kapitalanlegerschutzes erfahrenden Anwälten vertreten werden.
Seit unserer Gründung im Jahre 1995 hat die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner über 7000 geschädigte Kapitalanleger vertreten.