Im Arbeitsrecht berät und vertritt Engelhard, Busch & Partner Sie außergerichtlich und gerichtlich, speziell im Individualarbeitsrecht, bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, bei Problemen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse oder bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Unser Leistungsspektrum lässt sich stichpunktartig wie folgt zusammenfassen:
- individuelle Gestaltung und Überprüfung von Mitarbeiterverträgen
- Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten
- Unterstützung bei Aufhebungsverhandlungen und Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen
- Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten